Ja, Sie können ein elektronisch unterschriebenes Dokument mit der Druckfunktion in Ihrem elektronischen Schließfach ausdrucken.
Bitte beachten Sie, dass nur das Originaldokument (elektronische Version) einen Beweiswert hat: Die elektronische Unterschrift des Dokuments ist im PDF-Dokument enthalten. Das gedruckte Dokument ist nur eine Kopie.
Der Text "Elektronisch unterschrieben von ..." wird nur zu Informationszwecken eingefügt und gilt nicht als echte elektronische Unterschrift. Nur PDF-Dokumente enthalten gültige elektronische Unterschriften.
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