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Sind meine Dokumente rechtsgültig?

Ihre elektronischen Gehaltsabrechnungen sind genauso rechtsgültig wie die Abrechnungen auf Papier. Durch die Verwendung von MyPeopleDoc® können Sie zudem den Service einer vertrauenswürdigen Drittpartei in Anspruch nehmen, die die Echtheit und Integrität Ihrer Dokumente zertifiziert.

 

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten (in Bezug auf Kreditakte, Bankdarlehen, Arbeitgeberakte, Mietvertrag usw.) können Sie mit PeopleDoc beweisen, dass Ihre Gehaltsabrechnung ein Original ist (jedem Dokument liegt ein Echtheitszertifikat bei). Mit einer Kopie auf Papier können Sie dies nicht tun, insbesondere wenn sie 5 oder 10 Jahre alt ist.

Das ist sehr praktisch. Außerdem können Sie einer Drittpartei Zugang zu bestimmten Dokumenten in Ihrem MyPeopleDoc®-Konto sowie zur damit verknüpften elektronischen Signatur gewähren. Dies macht es ihnen unmöglich, eine Fälschung zu behaupten. Jedes elektronische Dokument, das auf Ihrem MyPeopleDoc®-Konto hinterlegt wird, ist mit einer elektronischen Signatur und einem Zeitstempel versehen, damit seine Integrität in Zukunft überprüft werden kann. PeopleDoc bestätigt, dass die Dokumente von Ihrem Arbeitgeber stammen.

 

Falls eine Verwaltungsbehörde oder ein Unternehmen die Gültigkeit Ihrer über MyPeopleDoc® erhaltenen Dokumente anzweifeln sollte, kontaktieren Sie uns, indem Sie hier klicken. 

 

Gültigkeit in Frankreich

Seit dem 12. Mai 2009 ist die Übermittlung der Gehaltsabrechnung in elektronischem Format gemäß Artikel L3243-2 des französischen Arbeitsgesetzbuchs unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

 

Das Gesetz vom 13. März 2000 legt gemäß Artikel 1316-1 des französischen Zivilgesetzbuchs fest, dass die Rechtsgültigkeit eines elektronischen Dokuments auf zwei Kriterien basiert: seiner Herkunft oder Zurechenbarkeit (von wem das Dokument stammt) und seiner ursprünglichen Beschaffenheit oder Integrität (das Dokument darf nicht veränderbar sein).

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